Ferienwohnung am Walde

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist und kommt nur zwischen Vermieter und Gast sowie die ihn angemeldeten Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste kann zur fristlosen Kündigung durch den Gastgeber führen. Bei groben Verstößen gegen das Mietrecht behalten wir uns eine fristlose Kündigung vor. Der Vertrag kommt durch eine vom Gast vorgenommene und vom Gastgeber akzeptierte Reservierung (schriftlich oder mündlich) und insbesondere durch die Zahlung einer Anzahlung zu Stande.

2. Der Gastgeber (Siegmund) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung eine gleichwertige Ferienwohnung zu stellen.

3. Für eine Buchung wird Vorname, Name sowie die vollständige Adresse und Telefonnummer des Gastes benötigt. Gegen Zahlung einer Anzahlung i. H. v. € 50,00 ist die Ferienwohnung für den angefragten Zeitraum gebucht und der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen worden. Die Bezahlung des Restbetrages erfolgt in bar am Tag der Ankunft nach der Wohnungs- und Schlüsselübergabe. Kreditkarten und EC-Karten oder Schecks werden nicht akzeptiert.


4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen 90% des vereinbarten Preises zu bezahlen. Dies entspricht der ortsüblichen Rechtsprechung für Vermietung von Ferienwohnungen. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zu der anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages 90% des Gesamtbetrags der Miete zu bezahlen. Wir würden Ihnen empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

5. Es ist generell möglich die Buchung für die Ferienwohnung zu stornieren. Die Stornierungsgebühr beträgt bei Stornierungen bis zu 60 Tagen vor dem reservierten Zeitraum kostenlos. Innerhalb von 60 Tagen vor dem reservierten Zeitraum wird eine Stornierungsgebühr i. H .v. € 20,00 erhoben. Des Weiteren ist im Falle eines Rücktritts die vereinbarte Miete anteilig nach der folgenden Staffel fällig:
•    Bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
•    60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
•    34 bis 8 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
•    7 Tage vor Mietbeginn und bei Nichtanreise 90% des Mietpreises
Nachdem wir die Stornierung von Ihnen erhalten haben, werden wir uns umgehend um andere Gäste für den entsprechenden Zeitraum bemühen und die Einnahmen mit den Stornierungsgebühren verrechnen. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe der Stornierung war es bis jetzt fast immer möglich die Ferienwohnungen / Ferienhaus zumindest teilweise zu vermieten. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Wir werden uns jedoch bemühen die Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen entsprechend zu verrechnen.

6. Entsteht in der Ferienwohnung oder dem Inventar Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf, der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Schäden sind unverzüglich dem Gastgeber mitteilen.

7. Unter bestimmten Umständen kann es notwendig sein, dass der Gastgeber die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss (z.B. Wasserrohrbruch).

8. Die Reinigungspflicht geht bei Anmietung der Ferienwohnung für die Vertragslaufzeit an den Mieter über. Dazu gehört insbesondere das Spülen des Geschirrs, die Trennung und Entsorgung der Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse und das Abziehen der Bettwäsche. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter besenrein zu übergeben.

9. Die Nutzung der mit der Gästewohnung bereitgestellten Fahrräder bzw. der darüber hinaus zur Verfügung gestellten Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr. Fahrrad und Zubehör sind nicht diebstahlversichert. Im Falle eines Diebstahls hat der Mieter der Gästewohnung eine polizeiliche Anzeige vorzunehmen. Der Mieter der Gästewohnung haftet für den Verlust eines Fahrrads mit 50% des Neuwerts. Der Mieter der Gästewohnung hat alle Mängel und Beschädigungen am Fahrrad dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Kosten für Reparaturarbeiten, die nicht durch Verschleiß hervorgerufen werden, trägt der Mieter der Gästewohnung. Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen bzw. - soweit dieses aus fahrzeugbedingten Gründen ausscheidet - sonst sicher zu verwahren. 

10. Salvatorische Klausel: Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

Ausschließlicher Gerichtsstandort ist Ratzeburg.